«Jedes Kind hat das Recht zu träumen.»

Dafür setzen wir uns ein, Tag' für Tag.

Seit 1989 hält die Kinderrechtskonvention diese Rechte fest. 194 Länder haben sie unterschrieben. Sie ist ein einzigartiges Dokument und ein grosser Fortschritt. Es ist unsere Pflicht, die Kinderrechtskonvention wirksam umzusetzen. Wir alle sind gefordert, Zivilpersonen und Entscheidungsträger: innen, Massnahmen zu treffen, damit die Kinderrechte gewahrt sind und humanitäre Hilfe alle Mädchen und Buben erreicht.

Kinder sind unsere Zukunft. Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass sie wohlbehalten aufwachsen können und ihnen ihre Rechte nicht beschnitten werden.

Die Konvention über die Rechte des Kindes in zehn Punkten:
1. Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung, unabhängig von Rasse, Religion, Herkommen und Geschlecht.
2. Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit.
3. Das Recht auf Gesundheit.
4. Das Recht auf Bildung und Ausbildung.
5. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung.
6. Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen und gehört zu werden und sich zu versammeln.
7. Das Recht auf eine Privatsphäre und eine Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens.
8. Das Recht auf sofortige Hilfe bei Katastrophen und Notlagen sowie Schutz vor Grausamkeit.
9. Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause.
10.Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

Wir, die Stiftung Pro UKBB und die Stiftung Theodora, stehen für diese Kinderrechte ein und setzen uns täglich dafür ein. #TurnTheWorldBlue

Illustration: Patrick Mettler

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