Vorhautverengung

Grundsätzlich ist zwischen einer Vorhautverklebung (Konglutination) und einer Vorhautverengung (Phimose) zu unterscheiden.

Vorhautverklebung
Eine Vorhautverklebungist bei Neugeborenen normal und löst sich spätestens komplett bis zum 3. Lebensjahr. Bleibt sie darüber hinausbestehen, erschwert sie die Hygiene, weshalb sie beispielsweise Ursache von Harnwegsinfekten und teilweise von Bettnässen sein kann. Die Vorhautverklebung kann konservativ, beispielsweise mit einer Salbe, gelöst werden. Kleine Verklebungen, die sich so nicht beheben lassen, können auch unter Verwendung einer anästhesierenden Crème gelöst werden.

Vorhautverengung
Die Entwicklung einer typischen Vorhautverengung kann Veranlagung sein. Als Ursache kommen aber auch langwierige Entzündungen und Verletzungen des inneren Vorhautanteiles in Frage. Zahlreiche weitere Ursachen sind möglich. Die Entscheidung, ob eine Vorhautverengung operiert (beschnitten) oder damit noch zugewartet wird, basiert auf einer fundierten Diagnose durch die Kinderchirurgin oder den Kinderchirurgen.

Beschneidung (gänzlich oder teilweise)
Die Kinderchirurginnen und Kinderchirurgen des UKBB führen die Beschneidung unter Vollnarkose durch. Die Allgemeinanästhesie wird durch eine örtliche Betäubung (Lokalanästhesie) ergänzt. Es ist auch möglich, einen Teil der Vorhaut zu belassen (Teil-Beschneidung) und nur den engen „Vorhautring" zu entfernen.

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