Am Ende eines guten Lebens sich für ein junges Leben einsetzen.

Sinn suchen – in mir, für mich, für andere.

Sinnstiftung zählt zu den wesentlichen Triebfedern für viele Dinge, die um uns herum entstehen, die unser Leben ausmachen. Was ist meine Aufgabe? Was sind die Werte, denen ich mich verpflichtet fühle? Wie können wir zusammen leben? Was bleibt, was ist unveränderlich, und was bin ich bereit, an andere weiter zu geben? Die Antworten auf diese Fragen geben wir selbst.

Sinn stiften – für das Wohlergehen kranker Kinder.

Sich anderen Menschen zuwenden, kann schon eine ganz direkte, einfache und grossherzige Sinnstiftung bedeuten. In einer solchen Zuwendung liegt Anteilnahme und Mitfühlen, Empathie, beteiligt sein und eine unsichtbare Bindung. Niemand muss es wissen. Alle können es wissen. Taten sprechen für sich,besonders wenn wir diejenigen unterstützen, die sich nicht anders helfen können. Unsere Kinder, die, wenn sie ernsthaft erkranken, unsere gesamte Unterstützung verdienen.

Ratgeber für Ihre Nachlassregelung:

1. Rechtzeitig planen
Planen Sie Ihre Nachlassregelung sorgfältig und frühzeitig und lassen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidungen.

2. Überblick verschaffen
Verschaffen Sie sich einen Überblick  über Ihre Vermögenswerte. Informieren Sie sich, welche Quote nach Gesetz allfälligen Pflichtteilerben zukommt. Versuchen Sie, sich bei Objekten eine Vorstellung über den jeweiligen Wert zumachen, eventuell unter Beizug eines Experten.

3. Begünstigte bestimmen
Überlegen Sie in Ruhe, welche Personen oder Institutionen Sie im Rahmen Ihrer frei verfügbaren Quote unterstützen möchten.

4. Handschriftliches Testament verfassen
Setzen Sie ein Testament auf und beachten Sie dabei die notwendigen Formvorschriften:

von Anfang bis zum Ende von Hand schreiben
Ort und Datum vermerken
mit dem Titel «letztwillige Verfügung» oder «Testament» bezeichnen

Ihre Unterschrift nicht vergessen. Allfällige Nachträge sind ebenfalls handschriftlich mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift zu versehen. Ist Ihr Fall komplex, legen Sie Ihr Testament einer Fachperson (Anwalt oder Notar) zur Begutachtung vor.

5. Testament hinterlegen
Es ist empfehlenswert, das Testament bei der zuständigen Amtsstelle Ihres Wohnsitzes oder bei einer Person Ihres Vertrauens zur Aufbewahrung zu hinterlegen.



Weshalb es sinnvoll ist, die Stiftung Pro UKBB mit Ihrem Nachlass zu unterstützen:

1. Weil Sie dazu beitragen, dass die hohen medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Leistungen im UKBB dauerhaft gewährleistet werden können.
2. Weil Sie damit nachhaltige Projekte für die kleinen Patienten und Ihre Familien unterstützen.
3. Weil Sie kranken Kindern helfen und ihren Familien den Aufenthalt im Krankenhaus so angenehm wie möglich zu gestalten.
4. Weil sich wohlfühlen die denkbar beste Voraussetzung für einen guten Heilungsprozess ist.
5. Weil Kinder unsere Zukunft sind, und es unsere gesellschaftliche und generationsübergreifende Verantwortung ist, für sie da zu sein.





Haben wir Ihr Interesse an der Stiftung Pro UKBB Basel wecken können? Interessieren Sie sich dafür, die Stiftung langfristig zu unterstützen? Beabsichtigen Sie, diese Unterstützung in Form eines Nachlasses zu regeln?

Gerne beraten wir Sie und begleiten Sie bei der Suche nach dem Weg, auf dem sie das von Ihnen bestimmte Ziel erreichen. Eine Nachlassregelung will wohlüberlegt sein. Nehmen Sie sich daher Zeit!

Wir sind für Sie da. Gerne vereinbaren wir einen persönlichen Gesprächstermin und senden Ihnen unsere Broschüre «Vom Sinn, Gutes weiterzugeben.» zu.


Nicole Herrmann
Geschäftsführerin
T +41 61 704 12 88
nicole.herrmann@ukbb.ch

Download Erbschaftsbroschüre


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