30 Jahre UN-Konvention über die Rechte des Kindes, auch in der Schweiz keine Selbstverständlichkeit

Die Beachtung der Kinderrechte ist eine Voraussetzung für die Gesundheit unserer Kinder. Das 30 Jahre Jubiläum am 20.11.2019 ist ein wichtiger Anlass sie wieder in Erinnerung zu rufen und sich dafür einzusetzen.

Seit 1989 hält die Kinderrechtskonvention diese Rechte fest. 194 Länder haben sie unterschieben. Sie ist ein einzigartiges Dokument und ein grosser Fortschritt. Es ist unsere Pflicht, die Kinderrechtskonvention wirksam umzusetzen. Wir alle sind gefordert, Zivilpersonen und EntscheidungsträgerInnen , Massnahmen zu treffen, damit die Kinderrechte gewahrt sind und humanitäre Hilfe alle Mädchen und Buben erreicht. Kinder sind unsere Zukunft. Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass sie wohlbehalten aufwachsen können und ihnen ihre Rechte nicht beschnitten werden.

Die Konvention über die Rechte des Kindes in zehn Punkten:

1. Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung, unabhängig von Rasse, Religion, Herkommen und Geschlecht.
2. Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit.
3. Das Recht auf Gesundheit.
4. Das Recht auf Bildung und Ausbildung.
5. Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung.
6. Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen und gehört zu werden und sich zu versammeln.
7. Das Recht auf eine Privatsphäre und eine Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens.
8. Das Recht auf sofortige Hilfe bei Katastrophen und Notlagen sowie Schutz vor Grausamkeit.
9. Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause.
10. Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

Wir, die Stiftung Pro UKBB, stehen für diese Kinderrechte ein.

Detailinformationen zu der UN-Konvetion über die Rechte des Kindes finden sie hier in einer Kurzfassung

Text: Dr. med. Conrad E. Müller, Stiftungsratspräsident

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